Gefahrgut
Im Falle der Verpflichtung zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten, kann ich für Sie tätig werden, wenn Ihr Verkehrsträger der Straße und/oder der Schiene angehört. In diesem Zusammenhang biete ich Ihnen als bestellter Gefahrgutbeauftragter:
- Die Übernahme der Aufgaben nach 1.8.3.3 ADR für das Unternehmen.
- Die schriftliche Aufzeichnung meiner Überwachungstätigkeiten im Unternehmen.
- Die gesetzmäßige Aufbewahrung der o.g. Aufzeichnungen.
- Die Überwachung der Erstellung von Unfallberichten nach 1.8.3.6 ADR.
- Die fristgerechte Erstellung der Jahresberichte über die Tätigkeit des Unternehmens in Bezug auf die Gefahrgutbeförderung.