Gefahrgut

Im Falle der Verpflichtung zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten, kann ich für Sie tätig werden, wenn Ihr Verkehrsträger der Straße und/oder der Schiene angehört. In diesem Zusammenhang biete ich Ihnen als bestellter Gefahrgutbeauftragter:

 

  • Die Übernahme der Aufgaben nach 1.8.3.3 ADR für das Unternehmen.
  • Die schriftliche Aufzeichnung meiner Überwachungstätigkeiten im Unternehmen.
  • Die gesetzmäßige Aufbewahrung der o.g. Aufzeichnungen.
  • Die Überwachung der Erstellung von Unfallberichten nach 1.8.3.6 ADR.
  • Die fristgerechte Erstellung der Jahresberichte über die Tätigkeit des Unternehmens in Bezug auf die Gefahrgutbeförderung.

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