Brandschutz
Unser gemeinsamer Beitrag dazu ist es, dass deutlich weniger Brandopfer, weniger Feuerwehreinsätze und möglichst keine Insolvenzen von Unternehmen durch Brände in den Statistiken eingehen.
Brandschutz ist keine Einzelaufgabe!
Alle Menschen sind in ihrem Umfeld dazu verpflichtet, Brände zu vermeiden oder Brandschäden einzudämmen. Führungskräfte sind naturgemäß für ihren Bereich dafür verantwortlich, das Verständnis der Mitarbeiter hinsichtlich des Brandschutzes zu vermitteln.
Als ausgebildeter „Brandschutzbeauftragter“ berate ich Sie gern zum Thema Brandschutz im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 10) in Ihrem Betrieb.
Mein Angebot: (Optional)
- Information zu aktuellen Gesetzen und Regelungen (Management)
- Erstellung der Brandschutzordnungen A, B und C
- Objektanalysen zum Brandschutz
- Info zur Bereitstellung von Feuerlöschmitteln
- Erstellung von Flucht- und Rettungswegplan (mit bearbeitungsfähigen Gebäudeplänen)
- Ortung der Sammelplätze (in Zusammenarbeit mit der zuständigen Feuerwehr)
- Erstellung von Feuerwehrplänen (in Zusammenarbeit mit der zuständigen Feuerwehr)
- Schulungen der Führungskräfte
- Organisation von Räumungsübungen
- Schulung von beauftragten Personen im Betrieb (Brandschutz)